![]() Freier auslauf über einem entwässerungsgegenstand
专利摘要:
Die vorliegende Erfindung betrifft einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08 mit einer Auslauföffnung (4) eines Trinkwassersystems, die über einer Eingangsöffnung einer Entwässerungsleitung (6) angeordnet ist, und mit einer ein Regulierbauteil aufweisenden Patrone (20) als Mittel zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung, welche zwischen der Auslauföffnung (4) des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung (6) vorgesehen ist, wobei die Auslauföffnung (4) des Trinkwassersystems und die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung (6) über ein Gehäuse (8) miteinander verbunden sind, das mindestens eine Belüftungsöffnung (38, 40) für einen Luftdurchtritt ausbildet. Die Patrone (20) ist lösbar mit dem Gehäuse (8) verbunden und durch die Belüftungsöffnung (38, 40) in das Gehäuse (8) einführbar. In einem nebengeordneten Aspekt gibt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung für einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08 an. 公开号:EP3690152A1 申请号:EP20155359.1 申请日:2020-02-04 公开日:2020-08-05 发明作者:Tobias Theile 申请人:Gebr Kemper GmbH and Co KG Metallwerke; IPC主号:E03B7-00
专利说明:
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08 und eine Vorrichtung für einen solchen freien Auslauf. [0002] Ein freier Auslauf mit den oberbegrifflichen Merkmalen von Anspruch 1 ist beispielsweise aus DE 20 2016 100 854 U1 bekannt. [0003] Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung müssen alle Apparate, die mit einer Trinkwasserinstallation verbunden sind und einen Anschluss an eine Entwässerungsleitung haben, an diese mit einem freien Auslauf angeschlossen sein. Dieser freie Auslauf muss die in DIN EN 1717:2011-08 beschriebenen Anforderungen an einen "freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand" erfüllen. Die vorliegende Erfindung gibt einen solchen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand an, der diesen Anforderungen genügt. [0004] An einer Auslaufstelle eines Trinkwassersystems kann es durch Rücksaugen oder Rückdrücken zu einer Kontamination des Trinkwassers kommen. Ein Rücksaugen wird in der Regel durch einen Druckabfall in der Trinkwasserinstallation oder dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, an das die Trinkwasserinstallation angeschlossen ist, hervorgerufen. Auslöser für einen solchen Druckabfall können ein Rohrbruch oder große Druckschwankungen zum Beispiel durch den Betrieb von Druckerhöhungspumpen oder übermäßigen Wasserbedarf sein. Ein Rückdrücken wird in der Regel durch einen Gegendruck hervorgerufen, der aus einem Nichttrinkwassersystem kommt, an das die Entwässerungsleitung angeschlossen ist und in dem zeitweise ein höherer Druck herrscht als in dem Trinkwassersystem. Ein freier Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand muss daher eine Auslauföffnung eines Trinkwassersystems vollkommen oder durch Belüftungsöffnungen von einer Entwässerungsleitung trennen. Mit anderen Worten übergibt der freie Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand Trinkwasser aus einem Trinkwassersystem an eine Entwässerungsleitung und verhindert ein Rücksaugen oder Rückdrücken von Wasser aus der Entwässerungsleitung zurück in das Trinkwassersystem. Die Entwässerungsleitung ist in der Regel an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen. Darin befindliches Wasser wird daher als Flüssigkeit der Kategorie 5 nach der genannten Norm klassifiziert und stellt eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viralen Erregern übertragbarer Krankheiten dar. Eine Vermischung mit Trinkwasser ist daher unbedingt zu vermeiden. [0005] Ein freier Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach der genannten Norm weist eine Auslauföffnung eines Trinkwassersystems auf, die in Gravitationsrichtung oberhalb einer Eingangsöffnung einer Entwässerungsleitung angeordnet ist. Bei einem Rückdrücken oder Rücksaugen stellt die Kante der Entwässerungsleitung, welche die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung definiert, für gewöhnlich eine Überlaufkante dar. Der Abstand dieser Überlaufkante von der Auslauföffnung des Trinkwassersystems beträgt mindestens 20 mm in vertikaler Richtung. Der Durchmesser der Entwässerungsleitung ist mindestens so groß oder größer als der Durchmesser einer die Auslauföffnung ausbildenden Auslaufleitung. Derfreie Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach Norm ist derart ausgebildet, dass Trinkwasser, welches die Auslauföffnung passiert, mindestens 20 mm frei fällt, bevor es die Überlaufkante passiert. Zur Einhaltung dieser freien Fallstrecke kann das Gehäuse des Trinkwassersystems physikalisch von dem Gehäuse der Entwässerungsleitung getrennt sein. Die beiden Gehäuse können aber auch miteinander verbunden sein, sofern zwischen der Auslauföffnung des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung mindestens eine Belüftungsöffnung vorgesehen ist. Die Belüftungsöffnung muss einen kleinsten Durchmesser von mindestens 4 mm haben. Die Summe aller durch Belüftungsöffnungen definierten Luftdurchtrittsflächen (S1 + S2 + ...) muss gleich oder größer sein als der Durchmesser (G) der Entwässerungsleitung mal 20 mm mal 2 π geteilt durch 3, d.h.S 1 + S 2 + … ≥ 20 mm × 2 πG 3 . [0006] Eine weitere Anforderung an den freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand ist, dass die Entwässerungsleitung den maximalen Ausfluss aus der Auslauföffnung aufnehmen kann. Die bekannten freien Ausläufe über einem Entwässerungsgegenstand werden dieser Anforderung mitunter nicht gerecht. Heutzutage werden Trinkwasserinstallationen mit Hilfe von Spülvorrichtungen gespült, um eine Stagnation des Trinkwassers zu vermeiden, wobei nicht selten das gesamte Wasservolumen der Trinkwasserinstallation durch Frischwasser ausgetauscht wird. Dabei wird eine große Menge Wasser in kurzer Zeit an die Entwässerungsleitung abgegeben, wodurch es zu einem Überlauf an der Entwässerungsleitung kommen kann. [0007] Die vorliegende Erfindung will für dieses Problem Abhilfe schaffen. Zur Lösung dieser Problemstellung gibt die vorliegende Erfindung einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand mit den Merkmalen von Anspruch 1 an. Dieser ist nach DIN EN 1717:2011-08 ausgebildet und weist eine Auslauföffnung eines Trinkwassersystems auf, die über einer Eingangsöffnung einer Entwässerungsleitung angeordnet ist. Der freie Auslauf nach der vorliegenden Erfindung weist Mittel zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung auf. Dadurch kann der Ausfluss aus der Auslauföffnung auf ein Maß reguliert werden, das von der Entwässerungsleitung sicher aufgenommen werden kann. In der Regel ist die maximale Durchflussmenge durch das/die Mittel einstellbar. Des Weiteren wird durch die Strahlregulierung vermieden, dass das Wasser aus der Entwässerungsleitung und/oder durch die Belüftungsöffnungen herausspritzt. [0008] Der freie Auslauf nach der vorliegenden Erfindung umfasst eine ein Regulierbauteil aufweisende Patrone als Mittel zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung, welche zwischen der Auslauföffnung des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung vorgesehen ist. Die Patrone kann als ein aus EP 2 597 213 B1 bekanntes Einbauteil ausgestaltet sein und ein Gewinde zur Befestigung an einem an der Auslauföffnung des Trinkwassersystems vorgesehenen Gegengewinde aufweisen. Alternativ kann die Patrone über eine Bajonettverbindung oder Steckverbindung in der Auslauföffnung des Trinkwassersystems befestigt werden. Bevorzugt umfasst das Regulierbauteil einen Strahlregler und einen Durchflussmengenbegrenzer. Diese sind für gewöhnlich als separate Bauteile vorgesehen und in eine Hülse eingesetzt, die an einer äußeren Wandung ein Außengewinde ausformt. Die Hülse ist dabei in der Regel derart in die Auslauföffnung des Trinkwassersystems einschraubbar, dass der Durchflussmengenbegrenzer in Durchflussrichtung dem Strahlregler vorgelagert ist. Der Strahlregler und der Durchflussmengenbegrenzer können indes auch als integrales Bauteil ausgestaltet sein. [0009] Nach einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der freie Auslauf derart ausgebildet, dass ein strahl- und durchflussmengenregulierter Wasserstrahl ungehindert über eine freie, vertikale, unmittelbar von Luft umgebene Wegstrecke fällt, bevor der strahl- und durchflussmengenregulierter Wasserstrahl die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung passiert und dass diese freie Wegstrecke mindestens 20 mm, aber nicht länger als 10 cm ist. Die freie vertikale Wegstrecke erstreckt sich in der Regel von dem unteren Ende des Mittels zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung bis zu der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung. Luft umgibt diese Wegstrecke unmittelbar aufgrund der von der Norm geforderten Trennung des Trinkwassersystems von dem Entwässerungssystem in Form einer physikalischen Trennung oder in Form von Belüftungsöffnungen. Für gewöhnlich ist die Auslauföffnung koaxial zu der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung vorgesehen. [0010] Eine freie vertikale Wegstrecke, die länger als 10 cm ist, führt zu einer höheren Fallgeschwindigkeit und zu einem höheren Impuls des Wassers. Da sich die Lautstärke des Geräusches beim Auftreffen von Wasser in der Entwässerungsleitung mit zunehmendem Impuls erhöht, ist die maximale vertikale Erstreckung der freien Wegstrecke auf 10 cm zu beschränken, um eine Lärmbelästigung zu vermeiden. Weiter bevorzugt ist die maximale vertikale Erstreckung der freien Wegstrecke nicht größer als 5 cm. Eine Begrenzung der maximalen Erstreckung der vertikalen freien Wegstrecke verringert auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gegenstände zwischen der Auslauföffnung des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung verfangen, welche ein ordnungsgemäßes Abfließen in die Entwässerungsleitung behindern können. [0011] Nach einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der Auslauföffnung des Trinkwassersystems ein Absperrorgan in Strömungsrichtung vorgelagert, wobei jedes der Eingangsöffnung vorgelagerte Absperrorgan über eine Leitungsstrecke von mindestens 30 cm, weiter bevorzugt mindestens 50 cm und besonderes bevorzugt mindestens 70 cm von der Eingangsöffnung entfernt ist. [0012] Nach einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der Entwässerungsleitung ein Trichter zugeordnet, dessen breiteres Ende die Eingangsöffnung ausbildet, wobei der Durchmesser der Eingangsöffnung nicht größer als das Dreifache des Durchmessers der Entwässerungsleitung ist. Der Trichter vergrößert die Auffangfläche für den strahl- und durchflussregulierten Wasserstrahl, der über die freie vertikale Wegstrecke gefallen ist. Da der benötigte Einbauraum und der Materialaufwand in der Regel nicht größer als notwendig bemessen werden sollte, ist der Durchmesser der Eingangsöffnung auf dieses Maß zu begrenzen. Weiter bevorzugt sollte der Durchmesser der Eingangsöffnung nicht größer als das Doppelte und besonders bevorzugt nicht größer als das 1,5-fache des Durchmessers der Entwässerungsleitung sein. Der Trichter kann von der Entwässerungsleitung einteilig durch ein sich zur Eingangsöffnung konisch aufweitendes Ende ausgebildet sein. Der Trichter kann aber auch nur auf die Entwässerungsleitung bzw. die Entwässerung auf den Trichter aufgesteckt sein. Denkbar ist auch eine Schraub- oder Bajonettverbindung. Die geometrische Form des Trichters muss nicht notwendigerweise konisch sein, sofern ein breiteres Ende des Trichters die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung bildet. [0013] Die Auslauföffnung des Entwässerungssystems und die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung sind nach der vorliegenden Erfindung über ein Gehäuse miteinander verbunden, das mindestens eine Belüftungsöffnung für einen Luftdurchtritt ausbildet. Das Gehäuse des Trinkwassersystems kann an der Stelle des freien Auslaufs einteilig in das Gehäuse der Entwässerungsleitung übergehen, wobei ein zwischen der Auslauföffnung und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung vorgesehener Gehäuseabschnitt die mindestens eine Belüftungsöffnung aufweist, welche die eingangs genannten normativen Anforderungen an Belüftungsöffnungen eines freien Auslaufs über einem Entwässerungsgegenstand erfüllt. Alternativ kann die mindestens eine Belüftungsöffnung von einem separaten Gehäuse ausgebildet sein, das eine mit der Auslauföffnung des Trinkwassersystems verbindbare Gehäuseeingangsöffnung und eine mit der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung verbindbare Gehäuseausgangsöffnung ausbildet. [0014] Der erfindungsgemäße freie Auslauf ist damit robuster gegenüber Umwelteinflüssen, wie beispielsweise Stöße. Das Gehäuse erschwert darüber hinaus, dass sich Gegenstände zwischen der Auslauföffnung des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung verfangen und den ordnungsgemäßen Abfluss in die Entwässerungsleitung behindern. [0015] Die Patrone ist lösbar mit dem Gehäuse verbunden und durch die Belüftungsöffnung in das Gehäuse einführbar. Bevorzugt ist die Belüftungsöffnung so ausgestaltet, dass eine Hand oder ein Werkzeug zur Befestigung der Patrone im Gehäuse durch die Belüftungsöffnung in das Gehäuse einführbar ist. In der Regel weist die Patrone ein Außengewinde auf, das an einem Innengewinde des Gehäuses befestigt ist. Das Gehäuse wiederum weist für gewöhnlich ebenfalls ein Außengewinde auf, das an einem Innengewinde der Auslauföffnung befestigt ist. Bevorzugt weist das Gehäuse mindestens zwei Belüftungsöffnungen auf, die für gewöhnlich identisch ausgebildet sind. Die Belüftungsöffnungen können jedoch unterschiedlich groß sein, wobei mindestens eine der Belüftungsöffnungen derart dimensioniert ist, dass die Patrone durch sie hindurchführbar und eine Hand oder ein Werkzeug zur Befestigung der Patrone einführbar ist. In der Regel ist die Patrone konzentrisch zu einer geraden Verbindungslinie zwischen der Gehäuseeingangsöffnung und der Gehäuseausgangsöffnung ausgerichtet. [0016] Damit lässt sich die Patrone zur Reinigung und/oder zur Wartung bzw. zum Austausch leicht aus dem Gehäuse entnehmen, ohne die Verbindung des Gehäuses mit der Auslauföffnung des Trinkwassersystems oder der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung lösen zu müssen. [0017] Nach einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist der freie Auslauf eine Überlaufüberwachung auf, die der Überlaufkante zugeordnet ist. Die Überlaufüberwachung beinhaltet in der Regel einen Schwimmer, dessen Lage sich bei einem Überlauf von Wasser aus der Entwässerungsleitung verändert und so einen Überlauf anzeigt. Bevorzugt nimmt das Gehäuse die Überlaufüberwachung in sich auf. In der Regel weist das Gehäuse hierfür einen seitlich an die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung angrenzenden Aufnahmeraum auf, dessen Boden unterhalb der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung liegt und der sich bei einem Überlauf über die Überlaufkante füllt. Die Lageveränderung des Schwimmers kann in ein elektronisches Signal umgewandelt und ortsfern ausgegeben werden. Dieses Signal kann im Falle eines Spülvorgangs eines Trinkwassersystems dazu verwendet werden, den Spülvorgang zu unterbrechen, das heißt das Spülventil zu schließen, zumindest solange die Entwässerungsleitung keine weiteren Wassermengen mehr aufnehmen kann. [0018] Nach einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die Patrone über ein Halteband an dem freien Auslauf gesichert. Das Halteband ist in der Regel aus Kunststoff gefertigt. Für gewöhnlich weist es zwei Kreisringscheiben auf, die über einen Steg miteinander verbunden sind. Eine der Kreisringscheiben greift für gewöhnlich in einen umfänglichen Einstich in der Patrone ein. Die andere Kreisringscheibe ist in der Regel an dem Gehäuse oder an der die Auslauföffnung ausbildenden Auslaufleitung befestigt. In axialer Richtung der Patrone ist das Halteband demnach von zwei Flanschabschnitten eingerahmt und so formschlüssig mit der Patrone verbunden. Dadurch kann vermieden werden, dass bei einem Lösen der Verbindung der Patrone mit dem Gehäuse die Patrone in die Entwässerungsleitung hinabfällt. [0019] In einem nebengeordneten Aspekt gibt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung für einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08 an. Die Vorrichtung umfasst ein Gehäuse, das eine mit einer Auslauföffnung eines Trinkwassersystems verbindbare Gehäuseeingangsöffnung, eine mit einer Eingangsöffnung einer Entwässerungsleitung verbindbare Gehäuseausgangsöffnung und mindestens eine zwischen der Gehäuseeingangsöffnung und der Gehäuseausgangsöffnung vorgesehene Belüftungsöffnung für einen Luftdurchtritt ausbildet, und ein strahlregelndes und durchflussmengenbegrenzendes Regulierbauteil, wobei das Regulierbauteil derart in dem Gehäuse angeordnet ist, dass es einen Strahl und eine Durchflussmenge von zwischen der Gehäuseeingangsöffnung und der Gehäuseausgangsöffnung fließendem Wasser reguliert. [0020] Vorzugsweise ist die Vorrichtung nach einer oder mehreren der voranstehend diskutierten Weiterbildungen ausgebildet. Insbesondere kann das Regulierbauteil einen Strahlregler und einen Durchflussmengenbegrenzer umfassen oder als solcher ausgestaltet sein. Bevorzugt ist das Regulierbauteil in eine Patrone aufgenommen oder als Patrone ausgestaltet, die in der Regel unterhalb der Gehäuseeingangsöffnung an dem Gehäuse befestigt ist. Die Befestigung ist insbesondere lösbar. Als mögliche Verbindungsarten seien eine Schraubverbindung, Bajonettverbindung oder Steckverbindung genannt. Selbstverständlich erfüllt die Belüftungsöffnung des Gehäuses der Vorrichtung die eingangs genannten normativen Anforderungen an Belüftungsöffnungen eines freien Auslaufs über einem Entwässerungsgegenstand. Mindestens eine der Belüftungsöffnungen ist dabei so ausgestaltet, dass das Regulierbauteil durch die Belüftungsöffnung in das Gehäuse einführbar ist. Sofern die Gehäuseeingangsöffnung vertikal über der Gehäuseausgangsöffnung angeordnet ist, gewährleistet die Vorrichtung eine freie vertikale Wegstrecke mit einer Länge zwischen 20 mm und bevorzugt 10 cm. Der Trichter ist vorzugweise einteilig von dem Gehäuse ausgebildet. Die Überlaufkante wird für gewöhnlich von dem breiteren Ende des Trichters gebildet und entspricht gleichermaßen der unteren Begrenzung der mindestens einen Belüftungsöffnung. Die freie vertikale Wegstrecke ist in der Regel als der vertikale Abstand zwischen der Unterkante des Regulierbauteils und der Überlaufkante definiert. [0021] Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines freien Auslaufs über einem Entwässerungsgegenstand nach der vorliegenden Erfindung, Fig. 2 eine Schnittansicht des Ausführungsbeispiels aus Fig. 1, Fig. 3 eine Seitenansicht einer ein Regulierbauteil aufweisenden und strahl- und durchflussmengenregulierenden Patrone, Fig. 4 eine Explosionsdarstellung der Patrone aus Fig. 3. [0022] Die Fig. 1 zeigt einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08. [0023] Der freie Auslauf weist eine mit einem Trinkwassersystem verbundene Auslaufleitung 2 auf, die eine Auslauföffnung 4 ausbildet. Vertikal unterhalb dieser Auslauföffnung 4 ist eine Entwässerungsleitung 6 angeordnet. Ein Gehäuse 8 ist mit einem Anschlussstutzen 10 in die Entwässerungsleitung 6 eingesteckt. An einem in vertikaler Richtung unteren Ende bildet der Anschlussstutzen 10 eine Gehäuseausgangsöffnung 12 aus. An dem in vertikaler Richtung über dem Anschlussstutzen 10 angeordneten Ende bildet das Gehäuse 8 eine Gehäuseeingangsöffnung 14 aus. An diesem Ende ist das Gehäuse 8 mittels einer Überwurfmutter 18 mit der Auslaufleitung 2 verschraubt. Das Gehäuse 8 ist derart ausgestaltet und an die Auslaufleitung 2 des Trinkwassersystems und die Entwässerungsleitung 6 anschlossen, dass ein Wasserstrahl aus der Auslaufleitung 2 das Gehäuse 8 entlang einer vertikalen Linie von der Gehäuseeingangsöffnung 14 zu der Gehäuseausgangsöffnung 12 passiert. [0024] Als Mittel zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung weist der freie Auslauf eine Patrone 20 auf, die ein Außengewinde 22 ausbildet, welches mit einem Innengewinde 24 des Gehäuses 8 verschraubt ist. Die Patrone 20 ist in den Fig. 3 und 4 detailliert dargestellt und weist einen Dichtring 26 zur außenseitigen Abdichtung gegenüber dem Gehäuse 8 auf. In die Patrone 20 ist ein Durchflussmengenbegrenzer 28 und ein Strahlregler 30 eingesetzt. Dabei ist die Patrone 20 derart in das Gehäuse 8 eingeschraubt, dass der Durchflussmengenbegrenzer 28 in Strömungsrichtung dem Strahlregler 30 vorgelagert ist. Der Durchflussmengenbegrenzer 28 ist in der Regel lose in die Patrone eingesetzt, wobei der Durchflussmengenbegrenzer 28 auf einem nach innen ragenden Flansch 32 der Patrone 20 aufliegt. Der Strahlregler 30 trägt einen Dichtring, mittels welchem er umfänglich dichtend in die Patrone 20 eingeschraubt ist. [0025] In der Fig. 2 ist zu erkennen, dass das Gehäuse 8 oberhalb des Anschlussstutzen 10 in einen ringförmigen Abschnitt 34 übergeht, wobei der ringförmige Abschnitt 34 einen größeren Durchmesser hat als der Anschlussstutzen 10. Insofern bildet der ringförmige Abschnitt 34 mit dem Anschlussstutzen 10 einen Trichter. Der Trichter ist mit dem oberen Teil des Gehäuses über einen Bügel 36 in Form eines umgedrehten U verbunden. Das Gehäuse 8 bildet oberhalb des Rings 34 zwei Fensteröffnungen 38, 40 als Belüftungsöffnungen aus. Die Fensteröffnungen 38, 40 sind derart dimensioniert, dass die Patrone 20 hindurchführbar ist. Die Patrone 20 ist mittels eines Haltebandes 42 an dem Gehäuse 8 gesichert. Dabei umgreift ein als Ring ausgebildetes Ende des Haltebandes 42 die Patrone 20 vollumfänglich. Das andere Ende des Haltebandes 42 ist ebenfalls als Ring ausgebildet und mit dem zuvor genannten Ende über einen Steg 44 verbunden. Das andere Ende des Haltebandes 42 umgreift das Gehäuse 8 oberhalb der Patrone 20. Der Steg des Haltebandes 42 ist durch eine der Fensteröffnungen 38 hindurchgeführt. So kann die Patrone 20 nicht in die Entwässerungsleitung 6 hinabfallen, wenn sie aus dem Gehäuse 8 herausgeschraubt wird. Stattdessen kann die Patrone 20 an dem Halteband gesichert aus der Fensteröffnung 38, 40 herausgeklappt werden. [0026] Der ringförmige Abschnitt 34 des Gehäuses definiert mit seinem oberen Ende eine Überlaufkante K. Diese wird in Umfangsrichtung in der in Fig. 1 linken Seite von einem Schenkel des Bügels 36 unterbrochen. Auf der gegenüberliegenden Seite bildet die Überlaufkannte K die untere Begrenzung einer Öffnung 46 zu einem Aufnahmeraum, in dem eine Überlaufüberwachung 48 angeordnet ist. Die Überlaufüberwachung 48 beinhaltet einen Schwimmer, der in dem Aufnahmeraum steigt, sofern sich in der Entwässerungsleitung 6 ein Rückstau bildet, derart, dass Wasser über die Überlaufkante K überläuft. Dabei gelangt Wasser durch die Öffnung 46 in den Aufnahmeraum. Die Überlaufüberwachung 48 beinhaltet des Weiteren einen Signalumwandler, der ein Steigen des Schwimmers in ein elektrisches Signal umwandelt, das über eine Verkabelung 50 an eine Auswerteeinheit gesendet wird. Die Auswerteeinheit kann in der Nähe des freien Auslaufs vorgesehen sein und vor Ort ein Warnsignal ausgeben. Alternativ kann die Auswerteeinheit mit einer Steuerungseinheit verknüpft sein, welche in Reaktion auf dieses Signal ein dem freien Auslauf vorgelagertes Ventil schließen kann, um zu vermeiden, dass noch mehr Wasser überläuft bzw. um das Überlaufen zu stoppen. Die Belüftungsöffnungen 38, 40 jedenfalls sind derart dimensioniert, dass im Falle eines Überlaufs kein Wasser aus der Entwässerungsleitung 6 in die Ausflussleitung 2 zurückgesogen werden kann. Der vertikale Abstand V der Überlaufkante K zu der Unterkante der Patrone 20, die Breite B der Fensteröffnungen 38, 40, die Höhe H der Fensteröffnungen 38, 40 und der Nenndurchmesser der Entwässerungsleitung 6 sind derart bemessen, dass der freie Auslauf DIN EN 1717:2011-08 erfüllt. Bezugszeichenliste [0027] 2Auslaufleitung4Auslauföffnung6Entwässerungsleitung8Gehäuse10Anschlussstutzen12Gehäuseausgangsöffnung14Gehäuseeingangsöffnung18Überwurfmutter20Patrone22Außengewinde24Innengewinde26Dichtring28Durchflussmengenbegrenzer30Strahlregler32Flansch34ringförmiger Abschnitt36Bügel38, 40Belüftungsöffnungen42Halteband44Steg des Haltebandes46Öffnung48Überlaufüberwachung50VerkabelungKÜberlaufkanteVfreie vertikal WegstreckeBFensterbreiteHFensterhöhe
权利要求:
Claims (10) [0001] Freier Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08 mit einer Auslauföffnung (4) eines Trinkwassersystems, die über einer Eingangsöffnung einer Entwässerungsleitung (6) angeordnet ist, und mit einer ein Regulierbauteil aufweisenden Patrone (20) als Mittel zur Strahl- und Durchflussmengenregulierung, welche zwischen der Auslauföffnung (4) des Trinkwassersystems und der Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung (6) vorgesehen ist, wobei die Auslauföffnung (4) des Trinkwassersystems und die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung (6) über ein Gehäuse (8) miteinander verbunden sind, das mindestens eine Belüftungsöffnung (38, 40) für einen Luftdurchtritt ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Patrone (20) lösbar mit dem Gehäuse (8) verbunden und durch die Belüftungsöffnung (38, 40) in das Gehäuse (8) einführbar ist. [0002] Freier Auslauf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Regulierbauteil einen Strahlregler (30) und einen Durchflussmengenbegrenzer (28) umfasst. [0003] Freier Auslauf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der freie Auslauf derart ausgebildet ist, dass ein strahl- und durchflussmengenregulierter Wasserstrahl ungehindert über eine freie vertikale, unmittelbar von Luft umgebene Wegstrecke fällt, bevor der strahl- und durchflussmengenregulierte Wasserstrahl die Eingangsöffnung der Entwässerungsleitung (6) passiert und dass diese freie Wegstrecke mindestens 20 mm, aber nicht länger als 10 cm ist. [0004] Freier Auslauf nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Eingangsöffnung vorgelagerte Absperrorgan über eine Leitungsstrecke von mindestens 30 cm von der Eingangsöffnung entfernt ist. [0005] Freier Auslauf nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen der Entwässerungsleitung (6) zugeordneten Trichter (10, 34), dessen weiteres Ende (10) die Eingangsöffnung ausbildet, wobei der Durchmesser der Eingangsöffnung nicht größer als das Dreifache des Durchmessers der Entwässerungsleitung (6) ist. [0006] Freier Auslauf nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine einer Überlaufkante (K) zugeordnete Überlaufüberwachung (48). [0007] Freier Auslauf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (8) die Überlaufüberwachung (48) in sich aufnimmt. [0008] Freier Auslauf nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Patrone (20) über ein Halteband (42) an dem freien Auslauf gesichert ist. [0009] Vorrichtung für einen freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand nach DIN EN 1717:2011-08, umfassendein Gehäuse (8), das eine mit einem Trinkwassersystem verbindbare Gehäuseeingangsöffnung (14), eine mit einer Entwässerungsleitung (6) verbindbare Gehäuseausgangsöffnung (12) und mindestens eine Belüftungsöffnung (38, 40) für einen Luftdurchtritt ausbildet, undein strahlregelndes und durchflussmengenbegrenzendes Regulierbauteil (28, 30),wobei das Regulierbauteil (28, 30) derart in dem Gehäuse (8) angeordnet ist, dass es einen Strahl und eine Durchflussmenge von zwischen der Gehäuseeingangsöffnung (14) und der Gehäuseausgangsöffnung (12) fließendem Wasser reguliert, dadurch gekennzeichnet, dass das Regulierbauteil (28, 30) lösbar mit dem Gehäuse (8) verbunden und durch die Belüftungsöffnung (38, 40) in das Gehäuse (8) einführbar ist. [0010] Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch mindestens eine der Weiterbildungen nach Anspruch 2 bis 8.
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同族专利:
公开号 | 公开日 DE202019000519U1|2020-05-12|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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2020-07-03| PUAI| Public reference made under article 153(3) epc to a published international application that has entered the european phase|Free format text: ORIGINAL CODE: 0009012 | 2020-07-03| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: THE APPLICATION HAS BEEN PUBLISHED | 2020-08-05| AK| Designated contracting states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR | 2020-08-05| AX| Request for extension of the european patent|Extension state: BA ME | 2020-08-07| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: REQUEST FOR EXAMINATION WAS MADE | 2020-09-09| 17P| Request for examination filed|Effective date: 20200730 | 2020-09-09| RBV| Designated contracting states (corrected)|Designated state(s): AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR | 2022-02-03| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: EXAMINATION IS IN PROGRESS |
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